A-III: Ausbildung und Beschäftigung

herausgegeben von der „Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V." (Version 2.1, Stand: Oktober 2017)
kva
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A-III: Ausbildung und Beschäftigung

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Tägliche Beschäftigung ist unerlässlich.

Neben Vorstellungen und Proben sind Kamele täglich mehrere Stunden in Gruppen mit Auslauf zu halten, so dass auch eine Beschäftigung mit Artgenossen möglich ist. Der Auslauf sollte aus Natur- oder Sandboden bestehen und Scheuermöglichkeiten enthalten.

Bei Großkamelen kann das „Kamelreiten“ eine zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeit darstellen.

Anbinde- und Antüdderhaltung sind unzulässig!!
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